Der Stiftshauptmann von Quedlinburg

Mit der Gründung des Freiweltlichen und Reichsunmittelbaren Damenstiftes auf dem heutigen Schlossberg in Quedlinburg musste auch der Schutz dieser Damen geklärt werden. Das Stift wurde Reichsstift genannt, weil es, wie die Herzogtümer und Markgrafschaften, direkt dem König unterstellt war. Die Äbtissin war eine Reichsfürstin mit Sitz und Stimme im Reichstag. Das Stift war ein freies Stift, weil es auf geistlichem Gebiet weder einem Bischof noch einem Erzbischof unterstellt wurde, sondern direkt dem Papst. Das Quedlinburger Damenstift war ein weltliches Stift, weil die Stiftsdamen nicht Armut und Ehelosigkeit geloben mußten, sondern ihr Vermögen behalten durften und auch heiraten konnten.

Der Papst wie auch der Kaiser waren für das Quedlinburger Damenstift oft nicht erreichbar. Kaiser Otto I. legte fest, dass ein Schutzherr für die Immunität des Stiftes eingesetzt wurde. Solange das Geschlecht der Ludolfinger existierte, hatte der König damit selbst dieses Amt inne. Mit dem Aussterben dieses Adelsgeschlechtes wurde das Schutzrecht oft zum Streitobjekt der jeweiligen Landesfürsten. Im 14. Jahrhundert sind z.B. die Regensteiner Grafen die Schutzherren über das Stiftsgebiet. Auch das Geschlecht der Grafen zu Falkenstein übte die schutzherrlichen Rechte über das Quedlinburger Damenstift einmal aus.

Das Quedlinburger Bürgertum erhielt schon frühzeitig große bedeutende Handelsprivilegien, wie beispielsweise die Errichtung eines Handelsbezirkes, durch Kaiser Otto III., im Jahr 994. Somit nimmt die städtische Entwicklung einen gewaltigen Aufschwung.

Mit dieser Entwicklung ist aber ein Rückgang des stiftischen Einflusses gegenüber der Stadt zu vermelden. Dies bedeutete auch wirtschaftliche Einbußen der Äbtissinnen. Im 15. Jahrhundert wird daher ein Stiftshauptmann eingesetzt, um die Interessen der Äbtissin gegenüber der Stadtbevölkerung bzw. der Bevölkerung des Stiftsgebietes durchzusetzen.

Ende des 15. Jahrhunderts regiert die Äbtissin Hedwig aus dem Hause Wettin. Sie galt als besonders resolut, was zu einer größeren Auseinandersetzung mit der Stadt führte. Die Stadt war inzwischen dem mächtigen Hansebund beigetreten und wurde somit immer unabhängiger gegenüber dem Stift. Die Äbtissin holt ihre beiden Brüder aus Dresden zu Hilfe und lässt die Stadt besetzen und sogar mit einer Kanone beschießen. Der Rat muss eine Sühneurkunde unterzeichnen und darf fortan in keinerlei Bündnissen mehr vertreten sein. Die beiden Brüder nutzen die Gunst der Stunde und verlangen nun auch noch stärkeren Einfluss als Landesfürsten von Sachsen auf das Stiftsgebiet. Somit wird der Stiftshauptmann nun eine Amtsperson zur Durchsetzung der Interessen des jeweiligen Landesfürsten. Diese Amt wurde bis zur Auflösung des Damenstiftes 1802 beibehalten und diente auch dazu, die Steuern für Sachsen bis 1698 und später für Brandenburg / Preußen einzutreiben.